ARTIKEL 50 AEUV MUSS REFORMIERT WERDEN. Der Mechanismus für den Austritt aus der Union muss überprüft und erweitert werden

Die jüngste Geschichte von BREXIT und die lange, komplexe und noch nicht abgeschlossene Geschichte zeigen, wie sich Artikel 50 AEUV, der theoretisch den Austritt eines Landes aus der EU regelt, im Falle eines wirksamen Austritts als völlig unzureichend erwiesen hat Land. In Anbetracht dessen, was passiert ist, sollten wir dieses Tool überprüfen und es effektiv gestalten, um einen möglichen nicht-traumatischen, aber freundlichen Ausstieg vorzubereiten, der alle möglichen Fälle seiner Anwendung berücksichtigt.

Hier ist die Intervention von Antonio Maria Rinaldi im AFCO-Komitee gestern zu diesem Thema.

Zweifellos hat die Erfahrung mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union viele Funktionsstörungen des in Artikel 50 AEUV genannten Verfahrens ergeben. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass der betreffende Artikel eine Vereinbarung vorsieht, die die künftigen Beziehungen zwischen der Union und dem ehemaligen Mitgliedstaat als nur "möglich" regelt und außerdem:

a) Die Vereinbarung ist keine ausdrückliche Voraussetzung für den Widerruf, da sie auch nach ihrer Abwesenheit zwei Jahre nach der Mitteilung betriebsbereit ist.

b) Eine solche Vereinbarung ist in ihrem angemessenen und verbindlichen Inhalt nicht so geregelt, dass eine Verhandlung erleichtert wird, bei der die gegenseitigen Interessen nach Treu und Glauben und ein kooperativer Geist gewahrt bleiben, der vor allen anderen Interessen, einschließlich "Markt" -Interessen, zwischen europäischen Ländern gewahrt werden sollte .

Nicht zweitens, auch aufgrund der oben genannten Erfahrungen mit dem Brexit, soweit Artikel 50 geändert und umgesetzt werden kann (dies wäre jedoch immer nur unter der Bedingung sinnvoll, dass aktuelle und zukünftige politische und wirtschaftliche Verhandlungen mit dem "zurückziehenden" Land erleichtert und kooperativ sind). Der vorgenannte Artikel erzeugt das Missverständnis (entgegen den zwischen zivilisierten Ländern geltenden Rechtsgrundsätzen), dass es möglich ist, nur " ad nutum " zurückzuziehen, dh als reinen Ausdruck des Willens eines Mitgliedstaats, und nicht auch auf kausale Weise, dh entsprechend den Gründen legitimer im allgemeinen Völkerrecht betrachtet.

In einer Perspektive, in der die Wahrung des Friedens und der Zusammenarbeit in Europa das wesentliche und Hauptinteresse bleibt, das weit über die Historizität einer einzigen Vertragsstruktur hinaus angestrebt werden muss, muss daher daran erinnert werden, dass der einzige und unersetzbare Rechtsrahmen in Vertragsrecht ist und bleibt das Wiener Übereinkommen, das für alle Verträge gilt, einschließlich derjenigen, auf denen die Europäische Union beruht, basierend auf ihrem Wert des allgemeinen Völkerrechts, der, wie Sie wissen, Vorrang hat als überlegene Quelle gegenüber jeder Bundesquelle in all ihren Vorhersagen.

Dies impliziert, dass Artikel 50 nicht gegen dieses allgemeine Völkerrecht verstoßen kann und darf (auch nicht verdächtigt wird); und dies, weil es unmögliche Bedingungen oder objektiv zu belastend für den Rückzug darstellt, da dieser Effekt den ius cogens widerspricht , ein Profil, das sich sowohl darin manifestieren würde, demokratische Staaten de facto nicht nachvollziehbar und dauerhaft einzuschränken , als auch die allgemeinen Hypothesen implizit zu unterdrücken des kausalen Rückzugs . Insbesondere sowohl der Rücktritt aufgrund überhöhter Kosten als auch der schwerwiegende Verstoß einer Partei.

Die jüngsten (und nicht jüngsten) Ereignisse der mangelnden Solidarität zwischen den Ländern der Union, die durch Artikel 125 AEUV ausdrücklich verboten sind, gehen mit der inkonsistenten und irrationalen Durchsetzung des Verstoßes gegen die Parameter der wirtschaftlichen Konvergenz einher, da sie nur auf die Vorschriften beschränkt sind Inzwischen ist das Defizit und die Staatsverschuldung eindeutig fraglich, was diese Unsicherheit und Lücken des Vertrags (auch nur in Bezug auf die Auslegung) für den Frieden und die Zusammenarbeit auf unserem Kontinent besonders gefährlich macht.


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Der Artikel ARTIKEL 50 AEUV MUSS REFORMIERT WERDEN. Der Mechanismus für den Austritt aus der Union muss überprüft und erweitert werden. Er stammt von ScenariEconomici.it .


Dies ist eine Übersetzung eines Artikels, der am Thu, 29 Oct 2020 09:20:17 +0000 im italienischen Blog Scenari Economici unter der URL https://scenarieconomici.it/bisogna-riformare-larticolo-50-la/ veröffentlicht wurde.