In welchen Fällen ist die Bescheinigung für Mietverträge obligatorisch?

In welchen Fällen ist die Bescheinigung für Mietverträge obligatorisch?

Die Intervention von Corrado Sforza Fogliani, Präsident des Studienzentrums Confedilizia, zur obligatorischen Beglaubigung von Mietverträgen

Die Bescheinigung (ausgestellt von wem und gemäß den Bestimmungen des Ortstarifvertrags) für neue geförderte Verträge, die ohne Mitwirkung von Wohnungseigentümergemeinschaften und Mietern geschlossen werden, bleibt auch nach einigen Änderungen, die an der Institution vorgenommen wurden, obligatorisch. Nicht zertifizierungspflichtig sind nur die Verträge, bei denen es seit 2017 bis heute keine neue Ortsvereinbarung gab.

Die Bescheinigungen sollen bekanntlich sicherstellen, dass die Pachtverträge den Bestimmungen der Ortstarifverträge entsprechen. Genau aus diesem Grund kann die Zertifizierung nur von Organisationen erteilt werden, die selbst an der Ausarbeitung der Abkommen mitgewirkt haben.

Die Logik des Ganzen ist, dass diejenigen Verträge, die nicht den Angaben der Vereinbarung mit Confedilizia entsprechen, die vor Ort festgelegt wurden, und bei denen die Gemeinden (obwohl viele von ihnen vorgeben, welche zu haben) keine Befugnis haben, in der Sache einzugreifen, alles an die Gebäudeeigentümer- und Mieterorganisationen delegiert werden, mit Ausnahme der einzigen Möglichkeit der Kommunen, einfach – unter ihrer Verantwortung – die betreffenden Organisationen einzuberufen, die auf lokaler Ebene am repräsentativsten sind (ohne Auswirkung auf die Repräsentativität auf nationaler Ebene, durch ausdrückliche Bestimmung von des Gesetzes) sowie – wiederum – die genehmigten lokalen Vereinbarungen einzuhalten (und bei der Gemeinde, wie es zu tun ist, von mindestens einer der unterzeichnenden Organisationen hinterlegt). Die Hinterlegung bei der Gemeinde dient dem Zweck der Werbung oder, besser gesagt, der vollständigen Kenntnisnahme der Vereinbarungen durch interessierte Bürger, die darum bitten, eine Vorstellung davon zu haben (in der Gemeinde und nicht bei den vertragschließenden Organisationen).

Das Problem, ob die Erstbeglaubigung auch für Folgeverträge gilt, ist seit kurzem gesetzlich gelöst: Bei „inhaltsgleichen“ Verträgen ist keine weitere Beglaubigung mehr erforderlich. Also unter derselben Substanz (und nicht unter denselben Worten) zu verstehen.


Dies ist eine Übersetzung eines Artikels, der am Sat, 29 Oct 2022 05:34:07 +0000 im italienischen Blog Start Magazine unter der URL https://www.startmag.it/economia/in-quali-casi-lattestazione-per-i-contratti-di-locazione-e-obbligatoria/ veröffentlicht wurde.