Ist es möglich, die Versammlungsdelegation im Rahmen der ordentlichen Kommunion zu nutzen?

Ist es möglich, die Versammlungsdelegation im Rahmen der ordentlichen Kommunion zu nutzen?

Die Rede von Corrado Sforza Fogliani , Präsident des Studienzentrums Confedilizia , über die ordentliche Kommunion und die Versammlungsdelegation

Im Wohnungseigentumsbereich ist die Frage der Teilnahme an der Versammlung durch Bevollmächtigte ausdrücklich durch Art. 67 verfügbar. att. Kabeljau. zivil. die – wie im Reformgesetz (ln 220/'12) umgeschrieben – im ersten Absatz vorsieht, dass "jede Wohnungseigentümergemeinschaft auch durch einen Vertreter mit schriftlicher Vollmacht an der Versammlung teilnehmen kann", und ergänzt, "wenn die Eigentumswohnungen mehr als zwanzig sind, darf der Delegierte nicht mehr als ein Fünftel der Eigentumswohnungen und den anteiligen Wert vertreten“.

Ansonsten gibt es im Rahmen der ordentlichen Kommunion keine Norm, die sich mit der Intervention der Miteigentümerversammlung durch einen Vertreter befasst. Es stellt sich die Frage, ob auch in diesem Fall auf Delegation zurückgegriffen werden kann.

Die Rechtsprechung hat die Frage positiv beantwortet. Mit Satz Nr. 29747 vom 12.12.17 stellte der Oberste Gerichtshof in der Tat klar, dass „kein Grund besteht“, in Bezug auf eine Versammlung von Mitgliedern der einfachen Gemeinde anzunehmen, dass sie „in den Beschlüssen gemäß Art. 1105 und 1108 Kabeljau. civ., nach den Regeln des Mandats, von einem anderen Kommunisten, wie von einem Dritten ".

Obwohl es in der ordentlichen Kommunion keine Bestimmung gibt, die ausdrücklich die Teilnahme der Miteigentümer an der Versammlung durch einen Vertreter vorsieht, ist es daher nach Ansicht der Legitimitätsrichter auch wahr, dass es keine Regel gibt, die diese Modalität verbietet der Teilnahme, mit der Folge, dass auch für diesen Fall die allgemeinen Mandatsregeln als anwendbar anzusehen sind.

In diesem Fall befinden wir uns in einer völlig legitimen Überlegung und auch in einem großen Ungleichgewicht: Sie wird daher von Praktikern (Fachleuten der Branche und Eigentümern) im Auge behalten, da sie in vielen Fällen geeignet ist, auch komplexe Fälle zu lösen mit einer Berücksichtigung des einfachen gesunden Menschenverstandes, und das heißt, dass das, was das Gesetz festlegt, gültig ist, aber dass es auch Sinn macht, dass es nichts festlegt, in Bezug auf eine bestimmte, vielleicht sehr einfache Frage im Kontext einer komplexen – sondern – Geschichte .


Dies ist eine Übersetzung eines Artikels, der am Sat, 24 Sep 2022 06:02:28 +0000 im italienischen Blog Start Magazine unter der URL https://www.startmag.it/economia/e-possibile-usare-la-delega-assembleare-in-ambito-di-comunione-ordinaria/ veröffentlicht wurde.