Taxonomie, was wird Brüssel zu Gas und Atomkraft entscheiden

Taxonomie, was wird Brüssel zu Gas und Atomkraft entscheiden

Kern- und Gaskraftwerke werden für die grüne Taxonomie der EU in Frage kommen, das europäische Klassifizierungssystem, das die Liste der umweltverträglichen Aktivitäten erstellt. Was ist im Textentwurf der EU-Kommission zu lesen

Die EU öffnet sich der Möglichkeit, Kernenergie und Erdgas als grüne Quellen einzubeziehen. Aber das Gas muss bis 2035 aus erneuerbaren Quellen stammen oder emissionsarm sein. Und es muss einen Plan für die sichere Entsorgung von Atommüll geben. Hier die neuesten Nachrichten aus Brüssel im Detail.

WAS BRÜSSEL ÜBER GAS UND NUKLEAR SAGT

Die Europäische Kommission hat eine Konsultation mit Experten zu einem Entwurf eines delegierten Rechtsakts zurTaxonomie (mit Angabe grüner Investitionen) eingeleitet, der auch bestimmte Tätigkeiten im Zusammenhang mit Gas und Kernenergie umfasst.

DIE ANMERKUNG DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION

„Unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Gutachten und des aktuellen technologischen Fortschritts sowie der unterschiedlichen Herausforderungen beim Übergang zwischen den Mitgliedstaaten ist die Kommission der Ansicht, dass Erdgas und Kernenergie eine Rolle spielen können, um den Übergang zu einer überwiegend energiebasierten zukünftigen erneuerbaren Energie zu erleichtern.“ “, erklärt die europäische Exekutive in einer Notiz.

TAXONOMIE-DOSSIER

„Das würde in der Taxonomie bedeuten, diese Energieträger unter klaren und strengen Bedingungen zu klassifizieren (z. B. muss das Gas aus erneuerbaren Quellen stammen oder bis 2035 emissionsarm sein), insbesondere weil sie zum Übergang zur Klimaneutralität beitragen“, fügt er hinzu . .

DIE PHASEN DER KONSULTATION

Experten haben bis zum 12. Januar Zeit, ihre Beiträge zu leisten. Die Kommission wird ihre Beiträge analysieren und den ergänzenden delegierten Rechtsakt bis Ende des Monats förmlich annehmen. Es wird dann den Mitgesetzgebern zur Prüfung zugeleitet. Ähnlich wie beim ersten delegierten Rechtsakt zum Klimaschutz haben das Europäische Parlament und der Rat (die der Kommission die Befugnis zum Erlass dieses delegierten Rechtsakts übertragen haben) vier Monate Zeit, das Dokument zu prüfen und, falls sie dies für erforderlich halten, Einspruch dagegen einzulegen.

DIE ROLLE VON KOMMISSION UND RAT

Gemäß Taxonomie-Verordnung können beide Institutionen weitere zwei Monate für die Prüfung benötigen. Der Rat hat das Recht, sich einer umgekehrten verstärkten qualifizierten Mehrheit zu widersetzen (was bedeutet, dass mindestens 72 % der Mitgliedstaaten (d. h. mindestens 20 Mitgliedstaaten), die mindestens 65 % der EU-Bevölkerung vertreten, den delegierten Rechtsakt ablehnen müssen) , und das Europäische Parlament mit einfacher Mehrheit (dh mindestens 353 Mitglieder im Plenum).

Nach Ablauf des Prüfungszeitraums und wenn keiner der Mitgesetzgeber Einwände erhebt, tritt der (ergänzende) delegierte Rechtsakt in Kraft und gilt.


Dies ist eine Übersetzung eines Artikels, der am Sun, 02 Jan 2022 09:58:34 +0000 im italienischen Blog Start Magazine unter der URL https://www.startmag.it/energia/tassonomia/ veröffentlicht wurde.