Hier die Regeln des Bildungsministeriums zu Infektionen und Positiv

Hier die Regeln des Bildungsministeriums zu Infektionen und Positiv

Was steht in der Coronavirus-Notiz, die das Bildungsministerium an die Schulen geschickt hat? Der Adnkronos- Artikel

Das Bildungsministerium hat den Schulen eine Betriebsnotiz mit Hinweisen auf die Anwendung der neuen Maßnahmen zur Behandlung von Fällen mit positivem Coronavirus gesendet, die in dem vom Ministerrat am 5. Januar genehmigten Dekret enthalten sind. "Wenn zwei positive Fälle in derselben Klasse registriert werden – so heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums – müssen die Voraussetzungen für die persönliche Anwesenheit während der Selbstüberwachung durch den interessierten Schüler der Schule, der er angehört, nachgewiesen werden." ". „Der Rechtsstaat ermächtigt daher im konkreten Fall die Schulen, die Impfsituation von Schülern zu prüfen, ohne dass dies zu einer Verletzung der Privatsphäre führt.“

Vor der Versendung hat das Ministerium heute Morgen eine Sitzung einberufen, um die Maßnahmen und die Note selbst an die Gewerkschaften zu erläutern. Das Rundschreiben zeichnet die Bestimmungen des Gesetzesdekrets zum Umgang mit positiven Fällen bei Schülern nach ( hier die Pressemitteilung mit dem Maßnahmenplan), aber auch die Bestimmungen für internes und externes Schulpersonal, basierend auf den jüngsten Bestimmungen des Gesundheitsministeriums , insbesondere die vom 30. Dezember letzten Jahres.

Der Vermerk untersucht einige Aspekte, die nach der Annahme des Gesetzesdekrets Gegenstand von Fragen waren. Das Dokument legt insbesondere fest, dass in der Sekundarstufe I und II, wenn zwei Fälle von Positivität in derselben Klasse erfasst werden, die Voraussetzungen für die Anwesenheit in Anwesenheit während des Selbstüberwachungssystems nachgewiesen werden müssen durch den an der Heimschule interessierten Schüler. Das Dekret sieht vor, dass bei zwei positiven Fällen in derselben Klasse diejenigen, die den Grundimmunisierungszyklus abgeschlossen haben, die sich weniger als 120 Tage erholt haben, die Auffrischungsdosis erhalten haben, in Anwesenheit teilnehmen können, in das Regime der Selbstüberwachung. Der Rechtsstaat ermächtigt die Schulen daher in diesem konkreten Fall, die Impfsituation von Schülern einzusehen, ohne dass dadurch die Privatsphäre verletzt wird.

Der Vermerk erinnert auch daran, dass das Dekret kostenlose Tampons für diejenigen bereitstellt, die sich selbst überwachen. Tupfer, die in Apotheken und angeschlossenen Einrichtungen hergestellt werden können. Der administrative Helpdesk des Ministeriums steht den Führungskräften weiterhin für weitere Klärungsanfragen zur Verfügung.


Dies ist eine Übersetzung eines Artikels, der am Sun, 09 Jan 2022 07:30:48 +0000 im italienischen Blog Start Magazine unter der URL https://www.startmag.it/sanita/ministero-istruzione-regole-scuola-covid/ veröffentlicht wurde.