Deutschland schließt 47 Kryptowährungsbörsen wegen Geldwäscheaktivitäten 

Die deutschen Behörden haben 47 im Land tätige Kryptowährungsbörsen geschlossen, weil sie angeblich groß angelegte Geldwäscheoperationen für Cyberkriminelle ermöglicht haben.

Laut einer offiziellen Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, des Bundesamts zur Bekämpfung der Internetkriminalität und des Bundeskriminalamts ermöglichten diese Börsen ihren Nutzern bewusst die Umgehung von Know You Customer (KYC)-Richtlinien.

Bei der KYC-Richtlinie handelt es sich um einen Überprüfungsprozess, bei dem Plattformbenutzer ihre grundlegenden Identifikationsdaten angeben müssen. Da diese Börsen es Benutzern jedoch ermöglichten, Transaktionen ohne diese Überprüfung abzuschließen, schufen sie ein günstiges Umfeld für Cyberkriminelle, um die Erlöse aus ihren illegalen Aktivitäten zu waschen, ohne dass das Risiko einer Strafverfolgung gering war.

Zu den beschlagnahmten Börsen gehören Xchange.cash, 60cek.org, Banksman.com und Prostocash.com. Zu den Hauptnutzern dieser Börsen zählen laut Polizei Ransomware-Banden, Darknet-Händler und Botnet-Betreiber.

Die Jagd beginnt

Die Behörden gaben bekannt, dass sie die Server dieser 47 Börsen beschlagnahmt haben und derzeit Jagd auf ihre kriminellen Benutzer machen, indem sie von den Servern erhaltene Transaktionsdetails und IP-Adressen verwenden.

Wenn Benutzer die Websites der beschlagnahmten Börsen besuchen, werden sie sofort auf eine Seite mit dem Titel „ Operation Final Exchange “ weitergeleitet. Dort warnen die Behörden Kriminelle, dass die ihnen von den Börsen versprochene Anonymität falsch sei.

In der Mitteilung heißt es:

Wir haben ihre Server gefunden und beschlagnahmt: Entwicklungsserver, Produktionsserver, Backup-Server. Wir haben ihre Daten – und deshalb haben wir Ihre Daten. Transaktionen, Registrierungsdaten, IP-Adressen … Unsere Spurensuche beginnt. Bis wir uns wiedersehen.

Geografische Einschränkungen

Keiner der Cyberkriminellen wurde festgenommen, da die deutschen Strafverfolgungsbehörden feststellten, dass die meisten Täter in Ländern leben, die ihnen Schutz bieten könnten.

„Da sich Cyberkriminelle oft im Ausland aufhalten und von manchen Ländern geduldet oder sogar geschützt werden, bleiben sie für deutsche Strafverfolgungsbehörden oft unzugänglich“, heißt es.

Die Behörden sind jedoch weiterhin zuversichtlich, dass die umfangreichen Benutzer- und Transaktionsdaten, die aus den beschlagnahmten Taschen sichergestellt wurden, bei den laufenden Ermittlungen von Nutzen sein werden.

Den Betreibern der beschlagnahmten Börsen drohen jedoch schwere rechtliche Vorwürfe, darunter Geldwäsche und Betrieb illegaler Handelsplattformen gemäß §§ 127 und 261 StGB. Den Betreibern drohen bei einer Verurteilung wegen dieser Vorwürfe mehrjährige Haftstrafen.

Das anhaltende Vorgehen unterstreicht das Engagement der Bundesregierung, die cyberkriminelle Infrastruktur im Kryptoraum abzubauen. Anfang des Jahres hatten die Behörden des Landes beschlagnahmte BTC im Wert von mehr als 3 Milliarden US-Dollar entsorgt .

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